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Beschlüsse Gemeindeversammlung

19. Juni 2025
Hier informieren wir Sie über die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen im Juni 2025.

Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2025:

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024
     
  2. Genehmigung Jahresrechnung 2024
     
  3. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2024
     
  4. Genehmigung Kreditabrechnung Totalrevision Nutzungsplanung
     
  5. Genehmigung Änderungen Personalreglement
     
  6. Bewilligung Stellenplanerhöhung Abteilung Betriebe und Liegenschaften
     
  7. Areal Breiten: Zustimmung zu einem Landabtausch mit der Gebr. Hallwyler Immobilien AG sowie Einräumung eines Baurechts auf Parzelle 2218
     
  8. Einräumung eines Baurechts an die Blumenbörse Rothrist auf Parzelle 2243 im Bifang
     
  9. Ermächtigung des Gemeinderates zum Kauf der Liegenschaft Bernstrasse 106, Parzelle 250
     
  10. Bewilligung eines Nachtragskredits von CHF 111'000 zu Lasten der Investitionsrechnung 2025 für eine neue Weihnachtsbeleuchtung

 
Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025:

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2024
     
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
     
  3. Bewilligung eines Nachtragskredits von CHF 273'000 für die Sanierung und Erweiterung des Forstwerkhofs (Rohbau1)
     
  4. Einräumung eines Baurechts an die Jagdgesellschaft Aarburg-Oftringen+Rothrist für ein neues Jagdhaus beim Forstwerkhof
     
  5. Zustimmung zum Beitritt der Ortsbürgergemeinde Aarburg zum Gemeindeverband Forstbetrieb Region Zofingen, Genehmigung der Satzungsänderungen
     
  6. Festlegung der Mitgliederzahl der Ortsbürgerfinanzkommission
     
  7. Zuständigerklärung der Stimmenzähler der Einwohnergemeinde für die Belange der Ortsbürgergemeinde
     
  8. Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für die Liegenschafts- und Grundstückgeschäfte während der Amtsperiode 2026/29

 

Das Traktandum "Verzicht auf den Weiterverkauf der Liegenschaft Grüthgässli 12, Parzelle 2462, an die Einwohnergemeinde" wurde vom Gemeinderat an der Ortsbürgergemeindeversammlung zurück gezogen.

Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum dagegen ergriffen wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e GPR).

Ablauf der Referendumsfrist: 21. Juli 2025