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Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung bildet die Legislative der Gemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Die Gemeindeversammlung entscheidet auf Antrag des Gemeinderates über die einzelnen Sachgeschäfte.
Es finden pro Jahr mindestens zwei Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen statt ("Rechnungsgemeinde" im Frühling/Sommer und "Budgetgemeinde" im Herbst/Winter).
Lageplan
Aufgaben
- Beschlüsse über Ausgaben (Strassenbau, Bau von Schulhäusern, Sportanlagen, usw.)
- Genehmigung von Budget und Rechnung
- Festsetzung Gemeinde-steuerfuss
- Erlass von Reglementen
- Bewilligung neuer Gemeindestellen
- Liegenschaftskäufe und -verkäufe
Voraussetzungen
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Sachgeschäften liegen jeweils bei der Gemeindekanzlei während 14 Tagen vor der Versammlung zur Einsicht auf.
Die Akten können auch auf der Homepage eingesehen werden.
Teilnahme an der Gemeindeversammlung
Die stimmberechtigten Personen haben beim Eingang des Versammlungslokals ihren Stimmrechtsausweis abzugeben. Ohne Stimmrechtsausweis ist die aktive Teilnahme mit Ausübung des Stimmrechts an der Gemeindeversammlung nicht möglich.
Nächste Versammlungen
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