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Bekämpfung Japankäfer; Massnahmen im Aargau
Am 16. Juli 2025 wurden in Gunzgen mehrere Exemplare des Japankäfers (Popillia japonica) in einer Lockstofffalle entdeckt. Der Japankäfer ist ein melde- und bekämpfungspflichtiger Quarantäneschädling, der erhebliche Schäden an über 400 Pflanzenarten verursachen kann – sowohl im landwirtschaftlichen Bereich als auch in Gärten und Grünanlagen.
Zur Überwachung der Ausbreitung des Japankäfers wurde ein dichtes Fallennetz aufgestellt. Zur Bekämpfung und Verhinderung der Ausbreitung des Käfers müssen verschiedene Massnahmen umgesetzt werden.
Rothrist in der Pufferzone
Aufgrund der Funde wurde durch den Pflanzenschutzdienst des Kantons Aargau eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Gemeinden Murgenthal, Rothrist, Aarburg, Vordemwald, Strengelbach und Oftringen liegen innerhalb dieser Pufferzone.
Was bedeutet das für die Bevölkerung?
Hier finden Sie die Allgemeinverfügung mit den geltenden Massnahmen.
Ziel dieser Massnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern und die bestehende Population zu tilgen.
Massnahmen für Privathaushalte in Rothrist
Die reguläre Grünabfuhr bleibt unverändert. Die Firma Ernst Gerber AG bringt das gesammelte Grüngut weiterhin direkt zur Verwertung nach Langenthal – ausserhalb der Pufferzone.
Damit dies weiterhin möglich ist, gelten bis zum 30. September 2025 folgende Vorgaben:
- Pflanzenmaterial muss fein gehäckselt sein (bis max. 5 cm).
- Nur in geschlossenen Behältern bereitstellen (z. B. Grüngutcontainer).
Diese Massnahmen dienen dem Schutz unserer Umwelt und der Eindämmung des Japankäfers. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe!
Weitere Informationen finden Sie unter:
Merkblatt Japankäfer (siehe unten bei Dokumente)
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Merkblatt Japankäfer (PDF, 575.97 kB) | Download | 0 | Merkblatt Japankäfer |
Allgemeinverfügung Japankäfer Pflanzenschutzdienst (PDF, 412.65 kB) | Download | 1 | Allgemeinverfügung Japankäfer Pflanzenschutzdienst |