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Ortsbürgergemeindeversammlung
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Informationen
- Voraussetzungen
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können während 14 Tagen vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können während 14 Tagen vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindekanzlei eingesehen werden.