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Familienergänzende Kinderbetreuung

Am 1. August 2018 trat das Kinderbetreuungsreglement der Gemeinde Rothrist (KiBeR) in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt leistet die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung.

Anspruch auf finanzielle Unterstützung anmelden, können Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in der Gemeinde Rothrist, wenn auch die betreuten Kinder Wohnsitz in Rothrist haben.

Das vollständig ausgefüllte Gesuch ist mit den entsprechenden Unterlagen bei der Abteilung Einwohnerdienste.

Kinderbetreuung Schweiz

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Gesuch um Gemeindebeitrag (PDF, 29.76 kB) Download 0 Gesuch um Gemeindebeitrag
Kinderbetreuungsreglement (PDF, 326.67 kB) Download 1 Kinderbetreuungsreglement