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Hundesteuer / Hundetaxe

Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist eine Hundetaxe zu entrichten. Dies gilt neu auch für Hunde aus eigener Zucht. Die Hundetaxe beträgt pro Jahr CHF 120.00 und wird im Monat Mai mit Stichtag 30. April erhoben.

Sind Hundehaltende von der Hundetaxe befreit (z.B. Blindenführhunde, Assistenzhunde, etc.), müssen der Gemeinde jährlich die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich auf der Abteilung Einwohnerdienste als Hundehalter auf Amicus registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Die Registrierung des Hundes im Amicus erfolgt anschliessend durch den Tierarzt.

Halterwechsel, Ausfuhr des Hundes ins Ausland und der Tod des Hundes müssen innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde (Tel. 062 785 36 01 / einwohnerdienste@rothrist.ch) und der AMICUS (Tel. 0848 777 100, info@amicus.ch oder mit Login unter www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) gemeldet werden.

Neu können die Mutationen auch über die neue App animundo gemeldet werden. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hund und die elektronische ePetCard einsehen sowie Mutationen und Vermisstmeldungen verwalten. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..