Hauptinhalt
Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wurde im Kanton Aargau die Gefahrenstufe auf 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr" erhöht. Das Departement Gesundheit und Soziales hat daher per 28. Juli 2026 um 12:00 Uhr für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot verfügt.
Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Weitere Informationen vom Kanton finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Details zur Gefahrenstufe 5 finden Sie unten auf dem Merkblatt.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Merkblatt Gefahrenstufe 5 (PDF, 698 kB) | Download | 0 | Merkblatt Gefahrenstufe 5 |