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Hundetaxe 2026
Alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig. Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.00 pro Jahr. Die Hundetaxe wird im Mai mit einer Rechnung eingefordert. Für Hunde, welche von der Hundetaxe befreit sind (z.B. Blindenhunde, Behindertenhunde, Herdenschutzhunde, etc.) müssen die entsprechenden Unterlagen jährlich eingereicht werden.
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Abteilung Einwohnerdienste melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank AMICUS. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder Mail. Daraufhin kann die Registrierung des Hundes über den Tierarzt erfolgen. Weitergabe, Übernahme, Export ins Ausland und Tod des Hundes müssen innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde (Tel. 062 785 36 01 oder einwohnerdienste@rothrist.ch) und der AMICUS (Tel. 0848 777 100, info@amicus.ch oder mit Login unter www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) gemeldet werden.