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Parkkarte (Berechtigung zum regelmässigen nächtlichen Parkieren auf öffentlichem Grund)
Wer sein Fahrzeug regelmässig während den Nachtstunden auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Rothrist parkieren möchte, muss ab 1. Januar 2023 eine Parkkarte lösen. Diese kann wie folgt bezogen werden:
- online
- mit dem Bestellformular (siehe unten bei Dokumente)
- persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei
- per E-Mail (gemeinde@rothrist.ch)
- telefonisch (062 785 36 11)
Der Fahrzeugausweis muss vorgewiesen werden.
- Parkkarten sind erhältlich für 1 Monat, für 6 Monate oder für 1 Jahr.
- Der Inhaber der Parkkarte ist berechtigt, sein Fahrzeug regelmässig während der Nacht auf öffentlichem Grund zu parkieren. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen bestimmten Abstellplatz.
- Als regelmässiges gebührenpflichtiges Parkieren auf öffentlichem Grund gilt ein mindestens zweimaliges Abstellen pro Woche während den Nachtstunden (zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr).
- Die Vorschriften über das Nachtparkieren gelten für alle öffentlichen und privaten Strassen und Plätze, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. Darunter fallen auch Parkplätze, die sich auf weiss markierten Parkfeldern (z.B. am Bachweg) oder in einer Blauen Zone (z.B. beim Zentrum Sennhof) befinden.
- Nicht unter die Bestimmungen des Parkierungsreglements fallen Strassen und Plätze, die mit einem Parkverbot oder einem richterlichen Verbot belegt sind. Dies betrifft beispielsweise die Parkplätze beim Gemeindehaus, beim Gemeindesaal/Dreifachhalle Breiten und bei allen Schulhäusern (ausser Schulanlage Dörfli). Diese Parkplätze sind Besuchern dieser Liegenschaften vorbehalten. Während der Nacht darf hier nicht parkiert werden.
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Parkierungsreglement (PDF, 61.64 kB) | Download | 0 | Parkierungsreglement |
Bestellformular Parkkarte (PDF, 55.8 kB) | Download | 1 | Bestellformular Parkkarte |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 785 36 11 | gemeinde@rothrist.ch |