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Familienergänzende Kinderbetreuung
Am 1. August 2018 trat das Kinderbetreuungsreglement der Gemeinde Rothrist (KiBeR) in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt leistet die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung.
Anspruch auf finanzielle Unterstützung anmelden, können Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in der Gemeinde Rothrist, wenn auch die betreuten Kinder Wohnsitz in Rothrist haben.
Das vollständig ausgefüllte Gesuch ist mit den entsprechenden Unterlagen bei der Abteilung Einwohnerdienste.
Name | |||
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Gesuch um Gemeindebeitrag (PDF, 29.76 kB) | Download | 0 | Gesuch um Gemeindebeitrag |
Kinderbetreuungsreglement (PDF, 326.67 kB) | Download | 1 | Kinderbetreuungsreglement |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 785 36 01 | einwohnerdienste@rothrist.ch |