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Hundesteuer / Hundetaxe
Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist eine Hundetaxe zu entrichten. Dies gilt neu auch für Hunde aus eigener Zucht. Die Hundetaxe beträgt pro Jahr CHF 120.00 und wird im Monat Mai mit Stichtag 30. April erhoben.
Sind Hundehaltende von der Hundetaxe befreit (z.B. Blindenführhunde, Assistenzhunde, etc.), müssen der Gemeinde jährlich die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich auf der Abteilung Einwohnerdienste als Hundehalter auf Amicus registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Die Registrierung des Hundes im Amicus erfolgt anschliessend durch den Tierarzt.
Halterwechsel, Ausfuhr des Hundes ins Ausland und der Tod des Hundes müssen innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde (Tel. 062 785 36 01 / einwohnerdienste@rothrist.ch) und der AMICUS (Tel. 0848 777 100, info@amicus.ch oder mit Login unter www.amicus.ch) gemeldet werden.
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Flyer Amicus (PDF, 290.38 kB) | Download | 0 | Flyer Amicus |
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Einwohnerdienste | 062 785 36 01 | einwohnerdienste@rothrist.ch |