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Erleichterte Einbürgerung Ausländer
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ob Sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen, können Sie mit dem Self-CheckExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. überprüfen.
Informationen zur Einbürgerung für die 3. Generation finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Für die ordentliche Einbürgerung von Ausländern sind die Einwohnerdienste zuständig.
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| Merkblatt erleichterte Einbürgerung (PDF, 113 kB) | Download | 0 | Merkblatt erleichterte Einbürgerung |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei | 062 785 36 11 | gemeinde@rothrist.ch |