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Erleichterte Einbürgerung Ausländer
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ob Sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen, können Sie mit dem Self-Check überprüfen.
Informationen zur Einbürgerung für die 3. Generation finden Sie hier.
Für die ordentliche Einbürgerung von Ausländern sind die Einwohnerdienste zuständig.
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Merkblatt erleichterte Einbürgerung (PDF, 113.01 kB) | Download | 0 | Merkblatt erleichterte Einbürgerung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 785 36 11 | gemeinde@rothrist.ch |