Hauptinhalt
Amtliche Feststellung
Amtliche Feststellungen werden z.B. bei Wohnungsübergaben bzw. -abnahmen oder zur allgemeinen Feststellung von Mängeln verlangt.
Für amtliche Feststellungen ist das Betreibungsamt zuständig.
Eine amtliche Feststellung ist kostenpflichtig. Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet.
Preis
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Betreibungsamt | 062 785 36 51 | betreibungsamt@rothrist.ch |