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Amtliche Feststellung

Amtliche Feststellungen werden z.B. bei Wohnungsübergaben bzw. -abnahmen oder zur allgemeinen Feststellung von Mängeln verlangt.

Für amtliche Feststellungen ist das Betreibungsamt zuständig.

Eine amtliche Feststellung ist kostenpflichtig. Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet.

Preis

nach Aufwand