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Amtliche Feststellung
Amtliche Feststellungen werden z.B. bei Wohnungsübergaben bzw. -abnahmen oder zur allgemeinen Feststellung von Mängeln verlangt.
Für amtliche Feststellungen ist das Betreibungsamt zuständig.
Eine amtliche Feststellung ist kostenpflichtig. Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet.
Preis
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 062 785 36 51 | betreibungsamt@rothrist.ch |