Hauptinhalt

Entsorgung

Abfallentsorgung

Nebst dem üblichen Abfall, welcher in einem Haushalt anfällt und wöchentlich mit der ordentlichen Abfuhr entsorgt werden kann, gibt es noch viele andere Güter, die ebenfalls einer ordnungsgemässen Entsorgung zugeführt werden sollten.

Unser Abfallkalender informiert über alle wichtigen Termine und Entsorgungsmöglichkeiten. Er wird jeweils anfangs Jahr in jede Haushaltung zugestellt. Er kann aber auch das ganze Jahr durch bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder untenstehend heruntergeladen werden.
 

Littering Gruppe Rothrist

Das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen ist auch in Rothrist ein grosses Problem. Die Kantonspolizei und die Regionalpolizeien im Kanton Aargau können seit 2020 Abfallsünder mit einer Busse von CHF 300.00  belegen.  Aus ökologischer und ökonomischer Sicht besteht ein vielseitiges und grosses Interesse, Littering soweit wie möglich zu minimieren. Der Gemeinderat Rothrist appelliert an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. 2016 hat sich eine Gruppe von Freiwilligen formiert, die das Littering in der Gemeinde Rothrist bekämpft.

Multisammelstelle

Die Einwohner von Rothrist steht die Hauptsammelstelle beim Gemeindehaus kostenlos zur Verfügung. Es können

  • Konservendosen
  • Glas
  • Aluminium
  • PET-Getränkeflaschen
  • Papier (gebündelt)
  • Karton
  • Styropor
  • Metalle
  • Textilien
  • Schuhe (zusammengebunden)
  • Deponiegut (bis 100 lt.) wie Steine, Ziegel und Keramik (kein Brandschutt!)
  • Altöl, Speiseöl
  • Lösungsmittel, Emulsionen
  • Entladungslampen
  • Nespresso-Kapseln

entsorgt werden.

Öffnungszeiten

Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 14:00 - 17:00 Uhr
jeweils 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:30 Uhr


Sammelstelle SPAR

Entsorgungszeiten:

Montag bis Freitag von 06.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 20.00 Uhr

Samstage von 07.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 18.00 Ur

An Sonntagen und allgemeinen Feiertagen ist jegliche Nutzung der Sammelstelle verboten.

Es dürfen nur Abfälle, für welche die bereitstehenden Container vorgesehen sind, entsorgt werden. Ablagerungen von Siedlungsabfällen sind verboten und werden zur Anzeige gebracht.