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Verlegung eines öffentlichen Fussweges
Auf den Parzellen 1348 (Rubernstrasse 2), 3741 und 3970 (Bernstrasse 27) ist im Grundbuch ein öffentliches Fusswegrecht angemerkt. Gemäss dem Grundbuchbeleg von 1913 ist dieses wie folgt umschrieben:
"Oeffentlicher Fussweg von der Bern-Zürichstrasse aus, beim scharfen Ecken, in südwestlicher Richtung, auf die Hölzli-Strasse".
Im Zuge der Überbauungen in den vergangenen Jahren ist dieser öffentliche Fussweg verschwunden. Heute verläuft er von der Bernstrasse, westlich des ehemaligen Rest. Scharfen Ecken, über die Parzellen 1348 und 4026 zum Säntisweg.
Als Dienstbarkeitsberechtigte hat die Gemeinde ein Interesse daran, dass der Grundbucheintrag mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den im Grundbuch angemerkten öffentlichen Fussweg auf den Parzellen 3741 und 3970 zu löschen und in Absprache mit dem Grundeigentümer neu auf der Parzelle 4026 einzutragen.
Die Unterlagen liegen vom 22. Juni bis 21. Juli 2026 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen die Fusswegverlegung wären innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat einzureichen.
| Name | Download | ||
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| Entwurf Plan Fusswegrecht LIG 4026 (PDF, 1.18 MB) | Download | 0 | Entwurf Plan Fusswegrecht LIG 4026 |
| Situationsplan öffentlicher Fussweg von 1913 (PDF, 326 kB) | Download | 1 | Situationsplan öffentlicher Fussweg von 1913 |