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Dritter bewilligungsfreier Sonntagsverkauf in Rothrist im Jahr 2026

12. Februar 2026
Der Gemeinderat hat einen dritten bewilligungsfreien Sonntagsverkauf für 2026 festgelegt.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau legt jeweils anfangs Jahr zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkaufstage im Advent fest. Dieses Jahr sind dies der 13. und 20. Dezember.

Seit 1. September 2025 dürfen Gemeinden neu in eigener Kompetenz einen dritten bewilligungsfreien Verkaufssonntag festlegen. Der Gemeinderat Rothrist macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Er hat gestützt auf das neue Einführungsgesetz sowie die Verordnung zum Arbeitsrecht den 27. Dezember als dritten Verkaufssonntag in Rothrist für das Jahr 2026 festgelegt. Es steht den einzelnen Verkaufsgeschäften frei, ob sie an diesem Tag öffnen möchten oder nicht.

Die kantonalen Vorgaben schreiben vor, dass das Datum zur Planungssicherheit mindestens neun Monate im Voraus festgelegt werden muss und amtlich zu publizieren ist, was hiermit erfolgt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.