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Abteilung Steuern

Die Abteilung Steuern sind zuständig für:

  • Prüfung Steuererklärungen mit Einforderung von Beweismitteln
  • Eröffnen der Veranlagungsverfügung und Einspracheentscheide
  • Vorbereitung der Veranlagung inkl. Protokollführung für die Steuerkommission
  • Führen des Steuerregisters und die notwendigen Kontrollen
  • Grundstückschätzungswesen / Grundstückgewinnsteuerveranlagungen

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