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Abteilung Steuern
Die Abteilung Steuern sind zuständig für:
- Prüfung Steuererklärungen mit Einforderung von Beweismitteln
- Eröffnen der Veranlagungsverfügung und Einspracheentscheide
- Vorbereitung der Veranlagung inkl. Protokollführung für die Steuerkommission
- Führen des Steuerregisters und die notwendigen Kontrollen
- Grundstückschätzungswesen / Grundstückgewinnsteuerveranlagungen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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