Stille Wahl eines Stimmenzähler-Ersatzmitglieds für die Amtsperiode 2026/29
Nach Ablauf der Nachmeldefrist hat das Wahlbüro gestützt auf § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) an seiner Sitzung vom 12. Juni 2025 nachstehenden Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Stimmenzähler-Ersatzmitglied
- Gasser Gibil, 2003, Mätteliweg 5 (SP; neu)
Es findet somit am 28. September 2025 kein 2. Wahlgang statt.
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses der Wahl eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.