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    Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/29

    Für das Stimmenzähler Ersatzmitglied gibt es einen 2. Wahlgang.

    Am Sonntag, 18. Mai 2025 fand der 1. Wahlgang der Gesamterneuerungwahlen der Amtsperiode 2026/29 statt.

    Da im 1. Wahlgang bei der Wahl eines Stimmenzähler Ersatzmitglieds niemand das absolute Mehr erreicht hat, wird am 28. September 2025 ein 2. Wahlgang durchgeführt. Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte ist im 2. Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Rothrist angemeldet wird.

    Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang müssen somit bis am Mittwoch, 28. Mai 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. 

    Anmeldeformular 2. Wahlgang

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