Ergebnis der Urnenabstimmung der Einwohnergemeinde vom 3. März 2024
Medienmitteilung vom 07.03.2024, Ergebnis der Urnenabstimmung der Einwohnergemeinde vom 03.03.2024
Ergebnis der Urnenabstimmung der Einwohnergemeinde vom 3. März 2024
„Teilrevision der Gemeindeordnung"
Stimmberechtigte: 5'816
Eingelangte Stimmzettel 2'182
Leere und ungültige Stimmzettel 68
In Betracht fallende Stimmzettel 2'114
Ja-Stimmen 1'524
Nein-Stimmen 590
Eine allfällige Abstimmungsbeschwerde wäre innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss §§ 68 und 71 (Gesetz über die politischen Rechte, GPR) beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen. Die Beschwerdeschrift hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten sowie den Sachverhalt kurz darzustellen.