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    Beschlüsse Gemeindeversammlung

    Hier informieren wir Sie über die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen im November 2023.

    Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. November 2023:

    1.    Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung
            vom 15. Juni 2023 und der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 19. September 2023

    2.    Genehmigung der Teilrevision der Gemeindeordnung

    3.    Genehmigung der Änderungen des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung

    4.    Genehmigung des Neuen Reglements Industriegleis

    5.    Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 8'325'000 für das Projekt "Wiggertalstrasse Abschnitt Nord
            mit flankierenden Massnahmen"

    6.    Rückweisung des Verpflichtungskredits von CHF 9'762'380 für das Projekt "Entwicklung Bahnhofplatz
            mit Bushaltestelle und Bahnhofstrasse"

    7.    Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 220'000 für die Sanierung des Schützenhauses
            der Schiessanlage Gfill

    8.    Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 600'000 für den Neubau der
            Kanalisationsleitung im Eigerweg

    9.    Bewilligung verschiedener Stellenplanerhöhungen (Jugendfachstelle, Schulsozialarbeit, Werkhof,
            Betreibungsamt, Abteilung Finanzen)

    10. Genehmigung des Budgets 2024 mit einem Steuerfuss von 110 %

     
    Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30. November 2023:

    1.    Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung
            vom 16. Juni 2023

    2.    Genehmigung des Budgets 2024

     

    Die Beschlüsse 1, 3, 4, 5, 7, 8, 9 und 10 der Einwohnergemeindeversammlung sowie alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum dagegen ergriffen wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e GPR).

    Ablauf der Referendumsfrist: 8.  Januar 2024

    Das Traktandum 2 der Einwohnergemeindeversammlung (Gemeindeordnung) untersteht dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung findet am 3. März 2024 statt.

    Das Traktandum 6 der Einwohnergemeindeversammlung (Bahnhofplatz) untersteht dem fakultativen Referendum nicht, da es sich bei einer Rückweisung lediglich um einen formellen Beschluss handelt.

    Referendumsbegehren

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