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    Hundetaxe 2025

    Im Mai wird die Hundesteuer 2025 fällig.

    Alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig. Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.00 pro Jahr. Die Hundetaxe wird im Mai mit einer Rechnung eingefordert. Für Hunde, welche von der Hundetaxe befreit sind (z.B. Blindenhunde, Behindertenhunde, Herdenschutzhunde, etc.) müssen die entsprechenden Unterlagen jährlich eingereicht werden.

    Ihr erster Hund: Besitzen Sie neu einen Hund? Dann müssen Sie sich bei der Abteilung Einwohnerdienste als Hundehalter auf AMICUS registrieren lassen. Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort werden Ihnen daraufhin per Mail oder Post zugestellt. Für die Registrierung des Hundes ist der Tierarzt verantwortlich. Halterwechsel, Ausfuhr des Hundes ins Ausland und der Tod des Hundes müssen innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde (Tel. 062 785 36 01 oder einwohnerdienste@rothrist.ch) und der AMICUS (Tel. 0848 777 100, info@amicus.ch oder mit Login unter www.amicus.ch) gemeldet werden.

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